Allianz Foundation Förderprogramm 2025

Das Allianz Foundation Förderprogramm 2025 geht an den Start. Wir fördern Initiativen mit zivilgesellschaftlichem, ökologischem, kulturellem & künstlerischem Hintergrund. Einen Schwerpunkt legen wir auf Projekte, die an der Schnittstelle dieser Bereiche arbeiten und einen systemischen Wandel anstreben. Interessierte können sich ab sofort bewerben.

16. Dezember 2024

An old phone cell is mounted at a wall. It says World Call. On the screen someone painted 911.

© Sharjeel Khalid

Bessere Lebensbedingungen für die nächsten Generationen zu ermöglichen: Das ist unsere Mission. Die Allianz Foundation arbeitet mit Partner*innen in Europa und dem Mittelmeerraum, die sich für soziale Gerechtigkeit, offene Gesellschaften und einen lebenswerten Planeten einsetzen.  

Wir fördern Initiativen mit zivilgesellschaftlichem, ökologischem, kulturellem und künstlerischem Hintergrund. Einen besonderen Schwerpunkt legen wir auf Projekte, die an der Schnittstelle dieser Bereiche arbeiten und einen systemischen Wandel anstreben.  

Unser Ziel ist die Transformation hin zu gerechten, widerstandsfähigen Gesellschaften und einer klimaneutralen Zukunft. Dafür fördern wir Projekte in einer Größenordnung von 80.000 – 200.000 EUR für eine Dauer von bis zu 24 Monaten, mit Beginn ab frühestens 1. August 2025.  

Interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen – alle Informationen zum Verfahren und zu den Kriterien finden Sie hier.

Was wir suchen

Wir suchen Bewerbungen in den Bereichen Kunst & Kultur, Europäischer Zivilgesellschaft sowie Klima und Umwelt aus Europa und dem Mittelmeerraum, die

  • eine klare Wirkungslogik und systemische Ansätze verfolgen und die nach Lösungen jenseits vorgezeichneter Pfade suchen. Wir bitten die Bewerber*innen, konkret zu beschreiben, welches Problem sie angehen und wie ihr Vorhaben zu einer Lösung beitragen kann.  
  • eine nachhaltige Vision entwickeln, die über die unmittelbare Projektlaufzeit hinausgeht. Was wird über das Ende der Förderperiode hinaus Bestand haben und wäre ohne das Projekt nicht möglich gewesen?  
  • eine translokale Dimension haben und gleichzeitig stark in ihrem Umfeld verwurzelt sind - Projekte also, die darauf abzielen, globale Herausforderungen anzugehen, indem sie konkrete Veränderungen in ihrer Region, ihren Communities oder ihrem lokalen Umfeld bewirken.  
  • die schonend mit natürlichen Ressourcen umgehen und ökologisch nachhaltige Formate und Strategien entwickeln. 

Wir begrüßen insbesondere Einreichungen von Organisationen, die von Frauen, jungen Menschen und/oder von Marginalisierung betroffenen Gruppen geleitet werden.  

Wir freuen uns über Projektvorschläge, die mit partizipativen Ansätzen arbeiten und ihre Zielgruppen aktiv in die Projektentwicklung mit einbinden.  

Weitere Informationen zu den Förderkriterien und dem Antragsverfahren finden Sie im Abschnitt FAQ am Ende dieser Seite.

Drei Felder für konkrete Wirkung

Das Förderprogramm der Allianz Foundation konzentriert sich auf Projekte aus den Bereichen Kunst & Kultur, Europäische Zivilgesellschaft sowie Klima & Umwelt. Um die Wirkung unserer Förderung zu maximieren und unsere Auswahlkriterien transparent zu machen, finden Bewerber*innen hier zusätzliche Informationen, welche Akzente wir in den jeweiligen Bereichen mit dem Förderprogramm 2025 setzen wollen. Projekte müssen nachweisbar begründen, inwieweit sie mindestens eines der genannten Kriterien erfüllen. 

KULTUR

Im Bereich Kunst und Kultur suchen wir insbesondere Projekte, die  

  • Teilnahme ermöglichen: Die Projekte werden von Menschen unterschiedlicher sozialer Hintergründe gestaltet und befähigen sie damit, sich praktisch zu beteiligen, ihre Stimmen einzubringen und ihre persönlichen Erfahrungen anderen zu vermitteln (sei es als Akteur*innen, Produzent*innen oder als Publikum).
  • Räume für Gemeinschaftserfahrung öffnen: Die Projekte unternehmen konkrete und messbare Anstrengungen, um Kultur in der Mitte der Gesellschaft zu verankern, sie wirken gesellschaftlicher Polarisierung durch Offenheit und Zugewandtheit entgegen und denken explizit Gruppen mit, für die Kunst exklusiv und elitär wirkt.
  • Kulturwandel vorantreiben: Die Projekte arbeiten an der Schnittstelle von Kunst und Klima und wirken in beide Richtungen, indem sie sich mit einer nachhaltigen Transformation kultureller Praktiken auf Produktions-, Rezeptions- oder Vermittlungsebene beschäftigen und/oder mit künstlerischen Mitteln konkrete Ideen für gerechtere Formen des Zusammenlebens auf unserem Planeten erproben. 
     
Two buildings are connected by two small bridges.

© Benjamin Elliot

EUROPA

Im Bereich der Europäischen Zivilgesellschaft suchen wir insbesondere Projekte, die  

  • zivilgesellschaftliche Räume und demokratische Resilienz stärken und gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. Diese Projekte sind grenzüberschreitend aktiv und tragen zur Wahrung der Freiheitsrechte und zum Erhalt der Rechtsstaatlichkeit bei. Sie befähigen weitere Akteure dazu, sich nachhaltig zu entfalten und unabhängig und wirkungsvoll zu arbeiten.
  • die Rolle von Journalismus und Medien als Wächter demokratischer Strukturen in Europa und dem Mittelmeerraum stärken, die nötigen Bedingungen schaffen für unabhängigen, faktenbasierten Journalismus und offene Diskurse über politische Lager hinweg unterstützen. 
A plant grows through white sand

© Jill Heyer

KLIMA & UMWELT

Im Bereich Klima & Umwelt suchen wir insbesondere Projekte, die

  • im Handlungsfeld Klimatransformation Strategien entwickeln und umsetzen, die die Dekarbonisierung des Bausektors und die Entwicklung lebenswerter Städte für alle unterstützen bzw. auf die politische Agenda heben. Wichtig ist uns hierbei ein systemisch-transformativer Ansatz, der z.B. den Umbau vor Abriss und Neubau oder die Verwendung regenerative Baumaterialen fördert, und gleichzeitig soziale Aspekte wie Klimagerechtigkeit und Klimaverantwortung mit einbezieht.
  • sich im Handlungsfeld Biodiversitätsschutz/natürlicher Klimaschutz für eine nachhaltige Landnutzung auf verschiedenen Ebenen einsetzen. Sie sollten systemisch für den Erhalt und die Förderung von Artenvielfalt sowie für natürlichen und ökosystembasierten Klimaschutz wirken und gleichzeitig soziale Gerechtigkeit, Teilhabe und Partizipation einbeziehen. Besonders begrüßt werden Projekte, die mit oder in ländlichen Gebieten arbeiten und Ansätze für systemische Veränderungen hin zu nachhaltiger Nahrungsproduktion und nachhaltigem Lebensmittelkonsum bieten. 
     

Kurz & bündig

  • Der Bewerbungsprozess besteht aus zwei Schritten: 1. Einreichung der Projektskizze, 2. Aufforderung und Einreichung eines Vollantrag für ausgewählte Skizzen.  
  • Projektskizzen können über unser Online-Formular eingereicht werden. Die Antragsfrist für Projektskizzen ist der 10. Februar 2025, 15:00 Uhr MEZ.
  • Die Antragstellenden werden voraussichtlich bis zum 25. März 2025 darüber informiert, ob ihre Projektskizze ausgewählt wurde. Die ausgewählten Antragstellenden erhalten mit der Einladung zum Vollantrag weitere Informationen darüber, in welcher Form dieser eingereicht werden muss. Frist für die Abgabe der Vollanträge ist voraussichtlich der 25. April 2025 (tbd).
  • Vollanträge werden anschließend geprüft und an das Kuratorium der Stiftung geschickt, das im Juni 2025 die finale Förderentscheidungen trifft. 
  • Die ausgewählten Förderprojekte werden voraussichtlich im Juli 2025 bekannt gegeben. 
  • Die zulässige Förderperiode ist vom 1. August 2025 bis zum 31. Dezember 2027.  
  • Projekte können mit einer Summe zwischen 80.000 € und 200.000 € gefördert werden, für eine maximale Laufzeit von 24 Monaten.  
  • Ende Januar 2025 wird es eine digitale Fragestunde (Q&A) für interessierte Antragstellende mit Informationen zum Call und zum Auswahlprozess geben. Hier geht es zur Anmeldung. Der Call ist auf Englisch und findet auf Zoom statt.

FAQs

Das Team der Allianz Foundation prüft in einem ersten Schritt Ihre Projektskizze. Die Projektskizzen können über unser Online-Formular eingereicht werden. Die Einreichungsfrist für Projektskizzen ist der 10. Februar 2025, 15:00 Uhr MEZ. Wir sind bestrebt, Sie bis zum 25. März 2025 zu informieren, ob Ihr Projekt für die zweite Runde ausgewählt wurde. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Nachfragen ab.  

Wenn Ihr Projekt unseren Kriterien entspricht, werden wir Sie bitten, einen vollständigen Antrag einzureichen. Vollanträge können bis zum 25. April 2025 (15:00 Uhr MESZ) eingereicht werden. Ein Antrag besteht aus einem Finanzplan und einer detaillierten Projektbeschreibung einschließlich eines Meilensteinplans.    

Ihr vollständiger Antrag wird vom Team der Stiftung geprüft. Um Sie bei der Antragsstellung zu unterstützen, werden wir einen Gesprächstermin für all diejenigen vereinbaren, die zur Vollantragsstellung eingeladen sind (im April 2025). Die überzeugendsten Projekte werden unserem Kuratorium zur Förderung empfohlen. Das Kuratorium bewilligt auf seiner Sitzung Ende Juni (tbd) die Finanzierung der vorgeschlagenen Projekte.

Projektskizzen sowie Antragsunterlagen können grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Aus Gründen der Verarbeitung können wir keine weiteren Sprachen anbieten. Um eine Beurteilung durch nicht-deutschsprachige Mitglieder des Kuratoriums zu ermöglichen, werden die in deutscher Sprache eingereichten Bewerbungsunterlagen mit Hilfe einer Übersetzungssoftware ins Englische übersetzt. 

Die Allianz Foundation fördert Projekte und Partner*innen in Europa und dem Mittelmeerraum, die sich für eine Verbesserung der Lebensbedingungen der kommenden Generationen einsetzen. Antragsberechtigt sind somit Projekte und Partner*innen, die in diesen Regionen Wirkung entfalten. Leistungserbringung und Mitteleinsatz der Projekte müssen primär in Europa und dem Mittelmeerraum erfolgen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Projekt unter unsere regionale Orientierung fällt, wenden Sie sich bitte an: info@allianzfoundation.org.  

Projekte können mit einer Summe zwischen 80.000 und 200.000 € für eine maximale Dauer von 24 Monaten gefördert werden. Die Allianz Foundation fördert Projekte bis zu einem maximalen Prozentsatz von 75 % der gesamten Projektkosten, d. h. mindestens 25 % der Mittel müssen aus anderen Quellen stammen (siehe unten). Bei der Auswahl prüfen wir die geschätzten Ausgaben, um festzustellen, ob der beantragte Betrag eine realistische Umsetzung des Projekts sowie Kriterien wie faire Bezahlung ermöglicht. Wir ermutigen die Antragstellenden, faire Löhne zu zahlen, und begrüßen Maßnahmen zur Umsetzung einer Klimastrategie im Projekt und in der Organisation.  

Die Allianz Foundation übernimmt keine Vollfinanzierung für Projekte. Das heißt, dass weitere Eigen- oder Drittmittel von mindestens 25 % der Gesamtkosten des Projekts eingebracht werden müssen. Dies können Eigenmittel Ihrer Organisation sein oder weitere, bei dritten Fördermittelgebern beantragte Gelder. Bitte beachten Sie, dass Drittmittel vor Projektbeginn bestätigt sein müssen - ein Projekt darf nicht begonnen werden, wenn die Gesamtkosten des Projekts nicht gesichert sind. Es ist leider nicht möglich, nur mit Mitteln der Allianz Foundation zu beginnen und Drittmittel einzuwerben, während das Projekt bereits läuft. Wichtig ist auch, dass Eigenleistungen (d.h. nicht-monetäre Leistungen) nicht Teil des Kosten- und Finanzierungsplans sein können.  

Wir erkennen an, dass es wichtige Prozesse einer Organisation gibt, die nicht direkt mit einem konkreten Projekt zusammenhängen, z. B. die Vorbereitung und Einreichung von Anträgen für künftige Projekte, Mietkosten oder Teambildungsmaßnahmen. Um den Antragstellenden Flexibilität zu geben, diese indirekten Kosten zu decken, können bis zu 20 % der Projektkosten als Verwaltungskosten beantragt werden. Diese Kosten müssen im Finanzbericht nicht beleghaft nachgewiesen werden. Im Rahmen des Vollantrags kann eine Erläuterung der geplanten Verwendung verlangt werden.  Wenn Sie Fragen zu diesem Punkt haben, können wir diese in der digitalen Fragestunde für interessierte Antragstellende beantworten (siehe oben).

Projekte können eine maximale Laufzeit von 24 Monaten ab Projektbeginn haben. 

Das Projekt darf nicht vor der Bekanntgabe der Förderentscheidung beginnen. Dies bedeutet, dass der frühestmögliche Projektbeginn der 1. August 2025 ist. Vor diesem Zeitpunkt dürfen keine Ausgaben oder materiellen Verpflichtungen eingegangen worden sein.

In der ersten Phase des Antragsverfahrens erhalten wir eine große Anzahl von Projektskizzen. Das bedeutet leider, dass wir in dieser Phase keine Beratung oder Rückmeldung geben können. Sollten Sie für einen Vollantrag ausgewählt werden, vereinbaren wir mit Ihnen einen Gesprächstermin, um Sie im weiteren Prozess zu unterstützen und ein entsprechendes Feedback zu Ihrer Bewerbung zu geben. Sollte Ihr Projekt nicht ausgewählt werden, können Sie sich gerne an uns wenden und wir bemühen uns, Ihnen so weit wie möglich ein entsprechendes Feedback zu geben.

Wir begrüßen Projektideen, die auf verschiedenen Ebenen nachhaltige bzw. klimafreundliche Ansätze verfolgen. Dies kann z. B. in der Projektanlage durch regionalen Austausch mit der Möglichkeit der Begegnung ohne Flugreisen erfolgen, oder durch Wiederverwendung von Materialien an verschiedenen Orten und in verschiedenen Kontexten.

Wir unterstützen die Auseinandersetzung mit den Klimaauswirkungen der eigenen Arbeit und fördern klimaschonende und nachhaltige Maßnahmen auch ausdrücklich im Rahmen des Projektbudgets, z. B. Mehrkosten für veganes, regionales, saisonales Catering sowie nachhaltige Veranstaltungskonzepte (z.B. Unterstützung der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Vermeidung von Flugreisen). 

Auch auf der inhaltlichen Ebene begrüßen wir eine Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Implikationen der Klima- und Biodiversitätskrise.     

Nein, im Rahmen des Förderprogramms können wir nur Organisationen fördern.

Eine Förderung von nicht gemeinnützigen Organisationen oder Unternehmen ist nur unter bestimmten Bedingungen und hohen Auflagen möglich, da die Stiftung verpflichtet ist, die gemeinnützige Verwendung ihrer Mittel sicherzustellen. Sollten Sie als nicht gemeinnütziger Akteur beabsichtigen, einen Antrag zu stellen, kontaktieren Sie uns bitte vorab unter info@allianzfoundation.org

Anschlussförderungen sind grundsätzlich möglich. Anträge für eine Weiterförderung eines Projekts durchlaufen den gleichen Auswahlprozess wie alle anderen Anträge.

  • Vollfinanzierung eines Projektes  
  • Fehlbedarfsfinanzierung oder Etatlücken der öffentlichen Hand sowie nicht projektbezogene Kosten  
  • Einzelpersonen und Einzelfallhilfen (Reise- oder Ausbildungskosten)  
  • Ausbildungs-/Promotionsstipendien  
  • schulische und universitäre Aktivitäten  
  • Publikationen ohne Bezug zu einem geförderten Projekt (z.B. Druckkostenbeihilfen)  
  • Filmproduktionen (mit Ausnahme von Projektdokumentationen)  
  • Kunst- oder Immobilienankäufe  
  • Baumaßnahmen  
  • Kauf von technischer Ausrüstung, die nicht mit dem Projekt zusammenhängt  
  • Benefizveranstaltungen und Charity-Galas  
  • Events im Sport- und Unterhaltungsbereich  
  • kommerzielle Produktionen, Veranstaltungen und Sponsoringaktivitäten    
  • Nicht programmbezogene Lobbyarbeit  
  • Geschenke  
  • Werbespots und andere Straßen- und Haustürwerbung    
  • Organisationsberatung  
  • Mitgliedsbeiträge anderer Organisationen  
  • Ausgaben für Gremien  
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