
Ideenportal
Wir identifizieren, initiieren und unterstützen Projekte mit dem Potenzial, die Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit voranzutreiben und mitzugestalten. Ideen, die zu unseren aktuellen Förderschwerpunkten passen, können als kurze Projektskizze über unser Portal eingereicht werden.
Was wir suchen
Die Allianz Foundation fördert Projekte und Programme in Europa, die die Lebensbedingungen kommender Generationen verbessern, indem sie auf die miteinander verwobenen ökologischen und sozialen Herausforderungen und Brüche unserer Zeit reagieren und einen möglichst konkreten Beitrag für die Transformation zur Nachhaltigkeit leisten.
Im Rahmen des Grants-Programms fördert die Allianz Foundation aktuell in drei Bereichen: Sustainable Cities, Trustworthy Information und Socially Engaged Arts. Besonders interessieren uns Vorhaben, die Verbindungen zwischen diesen Bereichen schaffen und neue Formen der Zusammenarbeit erproben.
Zudem suchen wir Ideen mit translokalen, interdisziplinären und partizipativen Ansätzen, die unterschiedliche Akteur*innen zusammenbringen, nachhaltige Netzwerke aufbauen und eine positive Wirkung auf Umwelt und Gesellschaft entfalten. Daher ist uns auch wichtig, dass unsere Fördermaßnahmen verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen, Klima und Umwelt umgehen. Als europäische Stiftung legen wir zudem besonderen Wert auf transnationale und/oder überregionale Vorhaben.
Aktuell suchen wir Projekte und Programme mit folgenden Schwerpunkten:
Sustainable Cities
Sustainable Cities
Trustworthy Information
Trustworthy Information
Socially Engaged Arts
Socially Engaged Arts
Projektideen
Wir identifizieren, initiieren und unterstützen Projekte mit dem Potenzial die Transformation zur Nachhaltigkeit voranzutreiben und mitzugestalten. Passt eine Idee zu den aktuellen Förderschwerpunkten, kann das Vorhaben über unser Ideenportal in Form einer kurzen Skizze eingereicht werden. Vor dem Ausfüllen des Formulars empfiehlt sich ein sorgfältiger Blick in die Förderrichtlinien sowie die FAQs auf dieser Seite. So lässt sich vorab prüfen, ob das Vorhaben zu den Förderschwerpunkten und Fördervoraussetzungen passt.
Unser Förderverfahren ist mehrstufig: Auf Basis der Skizze wird zunächst die grundsätzliche Förderfähigkeit der Organisation und des Vorhabens geprüft. Ist eine Förderung möglich und passt das Vorhaben zur Stiftungsstrategie, erfolgt eine Einladung zu einem unverbindlichen Austausch über eine mögliche Partnerschaft. Eine Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen.
FAQ
Was kann gefördert werden?
Wir fördern Vorhaben, die zu einer nachhaltigen, gerechten und offenen Gesellschaft beitragen und mit den Zielen der Allianz Foundation in Einklang stehen. Dabei ist sowohl eine Projekt- als auch eine Programmförderung möglich. Projektförderungen unterstützen zeitlich begrenzte, klar definierte Vorhaben mit konkreten Zielen, Aktivitäten und Ergebnissen. Programmförderungen richten sich an längerfristige Arbeitsvorhaben, die mehrere miteinander verbundene Aktivitäten oder Projekte im Gesamtportfolio der antragstellenden Organisation umfassen.
Wer kann gefördert werden?
Wir fördern ausschließlich gemeinnützige Organisationen. In Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden, sofern die Projekte ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienen.
Darf ich mich als Einzelperson um eine Förderung bewerben?
No. Within our funding programme, we can only fund legal entities or organisations. Applications from individuals cannot therefore be considered. Nein. Im Rahmen unseres Förderprogramms können wir ausschließlich juristische Personen beziehungsweise Organisationen fördern. Anträge von Einzelpersonen können daher nicht berücksichtigt werden.
Welche Laufzeit können geförderte Projekte oder Programme haben?
Das Vorhaben sollte eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten und höchstens 36 Monaten haben.
Was ist die maximale Fördersumme?
Wir fördern in der Regel Vorhaben mit bis zu 300.000 EUR. Die Allianz Foundation finanziert dabei bis zu 75 % der gesamten Kosten. Bei der Bewertung prüfen wir, ob die beantragten Mittel in einem angemessenen Verhältnis zu den geplanten Aktivitäten stehen und eine realistische Umsetzung des Vorhabens ermöglichen. Dazu gehört auch die Berücksichtigung einer fairen Vergütung aller Projektbeteiligten. Wir begrüßen zudem Maßnahmen zur Klimaverantwortung und/oder die Umsetzung einer Klimastrategie im Projekt und in der Organisation.
Muss ich Eigen- oder zusätzliche Drittmittel einbringen?
Ja. Die Allianz Foundation übernimmt in der Regel keine Vollfinanzierung von Projekten. Antragstellende müssen daher mindestens 25 % der Gesamtkosten durch Eigen- oder zusätzliche Drittmittel finanzieren. Ein Projekt kann erst starten, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Drittmittel müssen vor Beginn des Vorhabens verbindlich zugesagt sein. Es ist daher nicht möglich, ein Vorhaben ausschließlich mit Mitteln der Allianz Foundation zu beginnen und weitere Drittmittel erst während der Laufzeit einzuwerben.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Eigenleistungen (nicht-monetäre Beiträge wie ehrenamtliche Arbeit oder unentgeltlich bereitgestellte Ressourcen) nicht als Teil des Kosten- und Finanzierungsplans anerkannt werden können.
Kann ich Verwaltungs- und Infrastrukturkosten mit der Förderung der Allianz Foundation abdecken?
Ja. Wir erkennen an, dass Organisationen Kosten tragen, die nicht unmittelbar einzelnen Projekt- oder Programmaktivitäten zugeordnet werden können, beispielsweise für Miete, organisatorische Infrastruktur, Teamentwicklung oder die Vorbereitung zukünftiger Förderanträge.
Um Antragstellenden die notwendige Flexibilität zu geben, können bis zu 20 % der Projekt- oder Programmkosten als Verwaltungskosten beantragt werden. Für diese Kosten ist im Finanzbericht kein beleggestützter Nachweis erforderlich. Im Rahmen des Vollantrags kann die Allianz Foundation jedoch eine Erläuterung der geplanten Verwendung der Mittel verlangen.
Wie sieht der Antragsprozess aus?
Unser Antragsverfahren ist mehrstufig. Sie können eine Skizze Ihrer Förderidee über unser Portal einreichen. Das Team der Allianz Foundation prüft Ihre Anfrage und bemüht sich, Ihnen innerhalb von vier Wochen eine Rückmeldung zu geben.
Wenn Ihr Vorhaben zum Fokus der Allianz Foundation passt und den Förderkriterien entspricht, laden wir Sie zu einem Austausch über eine mögliche Partnerschaft ein. In dieser Dialogphase besprechen wir gemeinsam unter anderem den Beitrag des Vorhabens zur Nachhaltigkeitstransformation, seine strategische Relevanz, sein Wirkungspotential, seine Umsetzbarkeit sowie die geplante Finanzierung.
Führt dieser Austausch zu einer beiderseitig positiven Einschätzung, laden wir Sie zur Einreichung eines Vollantrags ein. Dieser umfasst eine detaillierte Projekt- oder Programmbeschreibung, einen Kosten- und Finanzierungsplan, einen Meilensteinplan sowie die für die Due-Diligence-Prüfung erforderlichen Unterlagen.
Wir entscheiden in der Regel über einen Antrag in einem Zeitraum von mindestens 2 und maximal 6 Monaten. Bei einem positiven Bescheid schließen wir eine Fördervereinbarung mit Ihnen ab und starten mit der Zusammenarbeit. Bitte beachten Sie, dass vor Abschluss der Fördervereinbarung kein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht. Mit der Einladung zur Dialogphase oder zur Einreichung eines Vollantrags werden keine Ansprüche gegenüber der Allianz Foundation begründet.
In welchen Sprachen kann ich mich bewerben?
Ideenskizzen können nur auf Englisch eingereicht werden. Aus organisatorischen Gründen können wir derzeit keine weiteren Sprachen berücksichtigen.
In welchen Ländern fördert die Allianz Foundation?
The Allianz Foundation funds initiatives with an impact focus in Europe. Delivery and use of funds must take place predominantly within the member states of the Council of Europe (plus Kosovo).Here's a full list of eligible countries here:
Albania, Andorra, Armenia, Austria, Azerbaijan, Belgium, Bosnia and Herzegovina, Bulgaria, Croatia, Cyprus, Czechia, Denmark, Estonia, Finland, France, Georgia, Germany, Greece, Hungary, Iceland, Ireland, Italy, Kosovo, Latvia, Liechtenstein, Lithuania, Luxembourg, Malta, Moldova, Monaco, Montenegro, Netherlands, North Macedonia, Norway, Poland, Portugal, Romania, San Marino, Serbia, Slovakia, Slovenia, Spain, Sweden, Switzerland, Turkey, Ukraine, United Kingdom.
Kann mein Vorhaben bereits begonnen haben?
Grundsätzlich fördern wir keine Vorhaben rückwirkend. Förderfähige Ausgaben können erst nach der Förderentscheidung entstehen. Ob für laufende Programme Ausnahmen möglich sind, prüfen wir im Einzelfall.
Kann ich Feedback zu meiner Bewerbung erhalten?
Wir erhalten eine große Anzahl von Ideenskizzen. Daher können wir in dieser frühen Phase des Auswahlprozesses leider keine individuelle Beratung oder inhaltliches Feedback anbieten. Wenn wir Ihr Vorhaben für die Dialogphase auswählen, treten wir mit Ihnen in den Austausch und geben Ihnen im weiteren Prozess Feedback zu Ihrer Bewerbung.
Was ist damit gemeint, dass Vorhaben schonend mit natürlichen Ressourcen umgehen und ökologisch nachhaltige Formate und Strategien entwickeln?
Wir unterstützen die Auseinandersetzung mit den Klima- und Umweltauswirkungen der eigenen Arbeit und fördern entsprechende Maßnahmen ausdrücklich auch im Rahmen des Projekt- oder Programmbudgets. Dazu zählen beispielsweise die Vermeidung von Flugreisen, weitere Maßnahmen zur klimafreundlichen Mobilität z. B. für Projektmitarbeitende oder Veranstaltungsteilnehmende, nachhaltige Veranstaltungsformate, Mehrkosten für regionales, saisonales und veganes Catering, sowie die Wiederverwendung von Materialien.
Was kann formal nicht gefördert werden?
Folgende Vorhaben, Ausgaben oder Finanzierungsformen sind von einer Förderung ausgeschlossen:
- Vollfinanzierungen von Projekten oder Programmen
- Fehlbedarfsfinanzierungen sowie die Deckung von Haushalts- oder Budgetlücken öffentlicher Einrichtungen
- Nicht projekt- oder programmbezogene Kosten
- Anträge von Einzelpersonen sowie Einzelfallhilfen (z. B. Reise- oder Ausbildungskosten)
- Ausbildungs-, Studien- oder Promotionsstipendien
- Schulische oder universitäre Pflichtaktivitäten
- Publikationen ohne Bezug zu einem geförderten Vorhaben (z. B. reine Druckkostenzuschüsse)
- Filmproduktionen (ausgenommen Projektdokumentationen)
- Kunst- oder Immobilienankäufe
- Übersetzungen ohne Bezug zu einem geförderten Vorhaben
- Baumaßnahmen
- Anschaffungen von technischer Ausrüstung ohne direkten Bezug zum Vorhaben
- Benefizveranstaltungen und Charity-Galas
- Veranstaltungen im Sport- und Unterhaltungsbereich
- Kommerzielle Produktionen, Veranstaltungen und Sponsoringaktivitäten
- Lobbyaktivitäten
- Externe Evaluierungsmaßnahmen ohne direkten Bezug zum geförderten Vorhaben
- Geschenke
- Werbespots sowie Straßen- und Haustürwerbung
- Organisationsberatung
- Mitgliedsbeiträge anderer Organisationen
- Ausgaben für Gremien und Aufsichtsgremien
Was wird im Speziellen nicht gefördert?
Sustainable Cities
- Entwicklung neuer Baumaterialien
- Architekturentwürfe
- Studienprojekte
Trustworthy Information
- Printprodukte
- Nischendatenbanken
- Medienpädagogische Projekte
Socially Engaged Arts
- Projekte mit Schwerpunkt auf formaler und non-formaler kultureller Bildung
- Retrospektiven
- reine Werkschauen
- Einzelstipendien oder individuelle Ausbildungsmaßnahmen
- reine Community-Projekte ohne künstlerischen Schwerpunkt
- reine Erinnerungskultur-Projekte ohne Bezug zur Gegenwart oder Zukunft

