Für den Wandel der Klimakultur:
Aufs Ganze blicken
+++ Bewerbungsfrist bereits abgelaufen +++
Frequently Asked Questions (FAQs)
Weitere Fragen zum Verfahren finden Sie hier.
Das Team der Allianz Foundation prüft Ihre Projektskizze auf formale Vollständigkeit und Richtigkeit und bewertet sie entlang der inhaltlichen Kriterien unserer Arbeit. Wir bemühen uns, alle Projektskizzen bis Anfang Februar 2023 zu prüfen. Anschließend werden die Antragstellenden über die Zu- und Absagen informiert. Je nach Antragsvolumen kann sich die Prüfung der Projektskizzen und die Information der Antragstellenden verzögern. Wir bitten in diesem Fall um Nachsicht.
Projektskizzen sowie Antragsunterlagen können grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Aus Gründen der Verarbeitung können wir in unseren Unterlagen keine weiteren Sprachen anbieten. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, sprechen Sie uns gerne an.
Die Allianz Foundation fördert Projekte und Partner*innen in Europa und dem Mittelmeerraum, die sich für die Besserung der Lebensbedingungen der Next Generations einsetzen. Antragsberechtigt sind somit Projekte, die in diesen Regionen Wirkung entfalten und Partner*innen, für die die Stärkung der Zivilgesellschaft in Europa und dem Mittelmeerraum und Kulturlandschaft essentieller Bestandteil ihrer Arbeit ist. Leistungserbringung und Mitteleinsatz der Projekte muss primär in Europa und dem Mittelmeerraum erfolgen.
Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Projekt in unseren regionalen Auftrag fällt, kontaktieren Sie uns unter:
info [at] allianzfoundation.org.
Wir fördern Projekte in einer Größenordnung von bis zu 50.000 EUR im Jahr 2023. Im Auswahlprozess prüfen wir die veranschlagten Ausgaben darauf, ob die beantragte Summe einer realistischen Umsetzung des Projekts und Kriterien wie z.B. fairer Bezahlung (Einhaltung des Mindestlohns) entspricht.
Die Allianz Foundation übernimmt keine Vollfinanzierung für Projekte. Das heißt, dass weitere Eigen- oder Drittmittel von mindestens 10 % der Gesamtkosten des Projekts eingebracht werden müssen. Dies können Eigenmittel Ihrer Organisation sein oder weitere, bei dritten Fördermittelgebern beantragte Gelder. Wichtig ist, dass Eigenleistungen (also nicht-monetäre Leistungen) nicht Teil des Kosten- und Finanzierungsplans sein können. Im Rahmen des Kosten- und Finanzierungsplans kann aber eine Verwaltungskostenpauschale von bis zu 10% beantragt werden.
Die Projektförderung durch die Allianz Foundation im Rahmen des Climate Cultures Calls endet zum 31. Dezember 2023. Die geförderten Projekte können darüber hinaus fortbestehen.
Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 15. März 2023. Vor diesem Datum dürfen noch keine Ausgaben getätigt oder materielle Verpflichtungen eingegangen worden sein.
Leider ist eine Antragsberatung für alle Projektskizzen nur sehr eingeschränkt möglich. Wir können daher nicht versprechen, jede*n/m Antragssteller*in ein individuelles Feedback zu geben. Sie können uns im Falle einer Absage gerne mit der Bitte um Feedback kontaktieren – aber bitte verstehen Sie, dass wir diesen Bitten nur im Rahmen unserer Kapazitäten nachkommen können.
Wir begrüßen Projektideen, die auf verschiedenen Ebenen nachhaltige bzw. klimafreundliche Ansätze verfolgen. Dies kann z. B. in der Projektanlage durch regionalen Austausch mit der Möglichkeit der Begegnung ohne Flugreisen erfolgen, oder durch Wiederverwendung von Materialien an verschiedenen Orten und in verschiedenen Kontexten. Wir unterstützen klimaschonende und nachhaltige Maßnahmen auch ausdrücklich im Rahmen des Projektbudgets und fördern z. B. Mehrkosten für vegetarisches, regionales, saisonales Catering; nachhaltige Veranstaltungskonzepte (z.B. Unterstützung der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln), die CO2-Kompensation von Flugreisen etc. Auch auf der inhaltlichen Ebene begrüßen wir eine Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Implikationen der Klimakrise.
Im Rahmen des Förderprogramms ist keine Förderung von Einzelpersonen möglich. Für Einzelpersonen bietet die Allianz Foundation eine andere Fördermöglichkeit mit dem Allianz Foundation Fellowship Programm. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Fellows.
Das ist prinzipiell möglich. Allerdings muss in diesem Fall detailliert dargelegt werden, inwieweit das beantragte Projekt streng gemeinnützig ist und dass keinerlei kommerziellen Interessen bedient werden. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss dies widerspiegeln. U.a. dürfen alle Fördermittel nur unmittelbar für projektrelevante Ausgaben verwendet und nicht investiert werden.
Anschlussförderungen sind grundsätzlich möglich. Anträge für eine Weiterförderung eines Projekts durchlaufen aber den gleichen Auswahlprozess und stehen unter dem Vorbehalt der Einschätzung durch die Fachjury.
- Vollfinanzierung eines Projektes
- Fehlbedarfsfinanzierung oder Etatlücken der öffentlichen Hand sowie nicht projektbezogene Kosten
- Einzelpersonen und Einzelfallhilfen (Reise- oder Ausbildungskosten)
- Stipendien außerhalb der eigenen Stiftungsprogramme (Ausbildungs-/Promotionsstipendien)
- schulische und universitäre Aktivitäten
- Publikationen ohne Bezug zu einem geförderten Projekt (z.B. Druckkostenbeihilfen)
- Filmproduktionen (mit Ausnahme von Projektdokumentationen)
- Kunst- oder Immobilienankäufe
- Evaluierungsmaßnahmen außerhalb der eigenen Stiftungsprogramme
- Baumaßnahmen
- laufende Infrastrukturkosten bzw. Erwerb technischer Ausstattung
- Benefizveranstaltungen und Charity Galas
- Events im Sport- und Unterhaltungsbereich
- kommerzielle Produktionen, Veranstaltungen und Sponsoringaktivitäten