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Allianz Foundation Förderprogramm

+BEWERBUNGSFRIST 2023 ABGELAUFEN+ Die Allianz Foundation fördert Initiativen mit zivilgesellschaftlichem, ökologischem, kulturellem & künstlerischem Hintergrund. Einen Schwerpunkt legen wir auf Projekte, die an der Schnittstelle dieser Bereiche arbeiten und einen systemischen Wandel anstreben.

A hand holds a bengaloo and red smoke is coming out of it.

James Adams © Unsplash

+ Die Frist zur Förderung von Projekten mit einem Bewilligungszeitraum ab dem 01. August 2023 ist im Februar 2023 abgelaufen. Die Bewerbungsfrist für Projekte mit Beginn ab August 2024 wird Anfang 2024 sein. Weitere Informationen finden Sie hier ab dem Herbst 2023. +
 

Das Förderprogramm

Bessere Lebensbedingungen für die nächsten Generationen zu ermöglichen: Das ist unsere Mission. Die Allianz Foundation arbeitet mit europäischen Partner*innen, die sich für soziale Gerechtigkeit, offene Gesellschaften und einen lebenswerten Planeten einsetzen.

Wir fördern Initiativen mit zivilgesellschaftlichem, ökologischem, kulturellem und künstlerischem Hintergrund. Einen besonderen Schwerpunkt legen wir auf Projekte, die an der Schnittstelle dieser Bereiche arbeiten und einen systemischen Wandel anstreben. Wir sind in ganz Europa und im Mittelmeerraum aktiv. Über die Vergabe der Mittel entscheidet das Kuratorium der Allianz Foundation auf Grundlage der Empfehlung einer Fachjury.

Unser Ziel ist die Transformation hin zu gerechten, widerstandsfähigen Gesellschaften und einer klimaneutralen Zukunft. Dafür fördern wir Projekte in einer Größenordnung von 80.000 – 150.000 EUR pro Jahr für eine Dauer von bis zu zwei Jahren. Neben der finanziellen Förderung arbeiten wir auch ideell mit unseren Partner*innen zusammen: wir begleiten sie über die gesamte Projektlaufzeit, kommunizieren gemeinsam zu den Projektentwicklungen und vernetzen uns, um voneinander zu lernen.

Interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen – alle Informationen zum Verfahren und Kriterien finden sich auf dieser Website. 

Was wir fördern.

Wir fördern gemeinnützige Projekte in Europa, die

  • einen translokalen, interdisziplinären und wirkungsorientierten Ansatz verfolgen
  • eine hohe konzeptuelle, inhaltliche und ggf. künstlerische Qualität aufweisen 
  • eine nachhaltige Vernetzung der beteiligten Akteur*innen und Einrichtungen ermöglichen
  • gerechte Teilhabe, Intersektionalität und Inklusion mitdenken und aktiv gestalten 
  • partizipativ und gleichberechtigt mit Kooperationspartner*innen und Zielgruppen arbeiten und Machtgefälle vermeiden
  • junge Akteure, Nachwuchs und nicht vorwiegend arrivierte Akteure befähigen
  • die schonend mit natürlichen Ressourcen umgehen und nachhaltige Formate und Strategien verfolgen
  • mit mutigen Ideen und überraschenden Formaten überzeugen

Wie kann ich mich bewerben?

Antragsverfahren

Unser Antragsverfahren ist zweistufig. In einem ersten Schritt reichen Sie frühestmöglich eine Projektskizze (siehe Downloadbox) ein. Wir prüfen Ihre Projektskizze und geben Ihnen eine Rückmeldung. Wenn das Projekt unseren Kriterien und Förderschwerpunkten entspricht, fordern wir Sie im zweiten Schritt auf, einen Vollantrag einzureichen.

Projektskizzen können prinzipiell das ganze Jahr über eingereicht werden; spätestens jedoch bis zum 15. Februar (23:59 Uhr MEZ) für Projekte, die frühestens am 1. August desselben Jahres beginnen. Diese Zeit benötigen wir, um die Projektskizze zu prüfen und Ihnen ausreichend Zeit für eine Vollantragstellung zu geben, bevor Ihr Projekt in die Juryauswahl und die Bewilligung durch unser Kuratorium geht. Wir ermutigen Sie aber, Projektskizzen so früh wie möglich einzureichen.

Ihre Projektskizze reichen Sie per Email an apply [at] allianzfoundation.org ein (digital im PDF-Format, keine Scans). Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen der Formulare ausschließlich den kostenlosen Acrobat Reader. Das Programm steht hier zum Download bereit. 

Wir empfehlen Ihnen, sich unsere FAQs und die Inhalte zu den Bereichen unserer Arbeit sorgfältig durchzulesen und zu prüfen, ob Ihr Projekt unseren Themenschwerpunkten und Kriterien entspricht. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Frequently Asked Questions (FAQs)

Weitere Fragen zum Verfahren finden Sie hier.

Im ersten Schritt prüft das Team der Allianz Foundation Ihre Projektskizze. Wenn Ihr Projekt unseren inhaltlichen Schwerpunkten und Kriterien entspricht, lassen wir Ihnen weitere Unterlagen zur vollständigen Antragstellung zukommen. Andernfalls erhalten Sie eine Absage.

Im zweiten Schritt wird Ihr Antrag durch das Team der Stiftung auf formale Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Anschließend wird er von einer Fachjury entlang der inhaltlichen Kriterien unserer Arbeit bewertet. Die Jury wählt in einer Sitzung die überzeugendsten Projekte aus. In seiner Sitzung im Sommer bewilligt das Kuratorium dann die Fördermittel für die vorgeschlagenen Projekte.

Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen ist der 15. Februar (23:59 Uhr MEZ). Wir bemühen uns, Ihnen innerhalb von 2 Wochen eine Rückmeldung zu geben. Insbesondere zur Frist am 15. Februar kann es jedoch sein, dass unsere Prüfung länger dauert. Bitte sehen Sie von Nachfragen in dieser Zeit ab.

Im Fall einer Zusage der Projektskizze lassen wir Ihnen weitere Unterlagen zur vollständigen Antragstellung zukommen. Angeforderte Anträge können bis zum 30. April eingereicht werden.  Ein Antrag besteht aus Finanzplan (siehe Vorlage hier) und detaillierter Projektbeschreibung inklusive Zeitplan (max. 10 Seiten). Der Antrag sollte als PDF-Dokument eingereicht werden und eine Größe von 10 MB nicht überschreiten. Der Finanzplan ist gesondert als offene Excel-Datei zu übermitteln. Nach Eingang des Vollantrags und dem Auswahlprozess der Fachjury tagt das Kuratorium der Stiftung in der Regel Ende Juni/Anfang Juli. Unmittelbar danach informieren wir Sie über die Entscheidung.

Hierbei handelt es sich um eine Selbstverortung der Antragstellenden, die uns bei der Einordnung und Bewertung der Projekte hilft. Zum einen interessiert uns, in welchem unserer drei Tätigkeitsbereiche die Antragstellenden ihre Projekte am ehesten selbst verorten – damit erhalten wir hilfreiche Informationen, um unsere Arbeit kontinuierlich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Zum anderen arbeiten wir wirkungsorientiert. Das bedeutet, dass wir Projekte fördern, die unserem Stiftungsauftrag entsprechen und auf einen oder mehrere der drei Bereiche “For empowered people” - “For open societies” - “For a living planet” fokussiert sind. Ganz besonders sind wir interessiert an Projekten, die an einer oder mehrerer der Schnittstellen zwischen den Bereichen arbeiten. Es kann also auch mehr als ein Feld ausgefüllt werden.
 

Projektskizzen sowie Antragsunterlagen können grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Aus Gründen der Verarbeitung können wir in unseren Unterlagen keine weiteren Sprachen anbieten. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, sprechen Sie uns gerne an.

Die Allianz Foundation fördert Projekte und Partner*innen in ganz Europa und dem Mittelmeerraum, die sich für die Besserung der Lebensbedingungen der Next Generations einsetzen. Antragsberechtigt sind somit Projekte, die in diesen Regionen Wirkung entfalten und Partner*innen, für die die Stärkung der europäischen Zivilgesellschaft und Kulturlandschaft essentieller Bestandteil ihrer Arbeit ist. Leistungserbringung und Mitteleinsatz der Projekte muss primär in Europa und dem Mittelmeerraum erfolgen.  
Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Projekt in unseren regionalen Auftrag fällt, kontaktieren Sie uns unter: info [at] allianzfoundation.org.

Wir fördern Projekte in einer Größenordnung von 80.000 bis maximal 150.000 EUR im Jahr. Im Auswahlprozess prüfen wir die veranschlagten Ausgaben darauf, ob die beantragte Summe einer realistischen Umsetzung des Projekts und Kriterien wie z.B. fairer Bezahlung (Einhaltung des Mindestlohns) entspricht.

Die Allianz Foundation übernimmt keine Vollfinanzierung für Projekte. Das heißt, dass weitere Eigen- oder Drittmittel von mindestens 25 % der Gesamtkosten des Projekts eingebracht werden müssen. Dies können Eigenmittel Ihrer Organisation sein oder weitere, bei dritten Fördermittelgebern beantragte Gelder. Wichtig ist, dass Eigenleistungen (also nicht-monetäre Leistungen) nicht Teil des Kosten- und Finanzierungsplans sein können. Im Rahmen des Kosten- und Finanzierungsplans kann aber eine Verwaltungskostenpauschale von bis zu 10% beantragt werden.

Projekte können eine Dauer von maximal zwei Jahren ab Projektbeginn haben.

Das Projekt darf bis zur Bekanntgabe der Förderentscheidung nicht begonnen haben. Das heißt: Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 1. August im Jahr der Antragseinreichung. Vor diesem Datum dürfen noch keine Ausgaben getätigt oder materielle Verpflichtungen eingegangen worden sein.

Wir bemühen uns, Antragstellende nach der Genehmigung der Projektskizze bestmöglich bei eventuellen Fragen zu beraten. Dabei gilt: Je früher uns ein Antrag vor Ablauf der Fristen erreicht, desto mehr Zeit haben wir, um zu beraten. Wir bitten um Verständnis, dass vor allem in den letzten Wochen vor Gremiensitzungen nicht mehr alle Fragen beantwortet werden können. Bei Fragen zur Fertigstellung des vollständigen Antrags wenden Sie sich gerne an die in der E-Mail genannte Ansprechperson. Im Falle einer Absage des Antrages können wir auf Nachfrage Feedback zur geben. Eine Antragsberatung im Stadium der Projektskizze ist aus Kapazitätsgründen leider nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Im Fall einer Absage einer Projektskizze ist es auch leider nicht möglich, für jede*n Antragssteller*in ein individuelles Feedback zu geben.

Wir begrüßen Projektideen, die auf verschiedenen Ebenen nachhaltige bzw. klimafreundliche Ansätze verfolgen. Dies kann z. B. in der Projektanlage durch regionalen Austausch mit der Möglichkeit der Begegnung ohne Flugreisen erfolgen, oder durch Wiederverwendung von Materialien an verschiedenen Orten und in verschiedenen Kontexten. Wir unterstützen klimaschonende und nachhaltige Maßnahmen auch ausdrücklich im Rahmen des Projektbudgets und fördern z. B. Mehrkosten für vegetarisches, regionales, saisonales Catering; nachhaltige Veranstaltungskonzepte (z.B. Unterstützung der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln), die CO-2-Kompensation von Flugreisen etc. Auch auf der inhaltlichen Ebene begrüßen wir eine Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Implikationen des Klimawandels.

Im Rahmen des Förderprogramms ist keine Förderung von Einzelpersonen möglich. Für Einzelpersonen bietet die Allianz Foundation eine andere Fördermöglichkeit mit dem Allianz Foundation Fellowship Programm. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Fellows.

Das ist prinzipiell möglich. Allerdings muss in diesem Fall detailliert dargelegt werden, inwieweit das beantragte Projekt streng gemeinnützig ist und dass keinerlei kommerziellen Interessen bedient werden. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss dies widerspiegeln. U.a. dürfen alle Fördermittel nur unmittelbar für projektrelevante Ausgaben verwendet und nicht investiert werden.

Anschlussförderungen sind grundsätzlich möglich. Anträge für eine Weiterförderung eines Projekts durchlaufen aber den gleichen Auswahlprozess und stehen unter dem Vorbehalt der Einschätzung durch die Fachjury.

  • Vollfinanzierung eines Projektes
  • Fehlbedarfsfinanzierung oder Etatlücken der öffentlichen Hand sowie nicht projektbezogene Kosten
  • Einzelpersonen und Einzelfallhilfen (Reise- oder Ausbildungskosten)
  • Stipendien außerhalb der eigenen Stiftungsprogramme (Ausbildungs-/Promotionsstipendien)
  • schulische und universitäre Aktivitäten
  • Publikationen ohne Bezug zu einem geförderten Projekt (z.B. Druckkostenbeihilfen)
  • Filmproduktionen (mit Ausnahme von Projektdokumentationen)
  • Kunst- oder Immobilienankäufe
  • Evaluierungsmaßnahmen außerhalb der eigenen Stiftungsprogramme
  • Baumaßnahmen
  • laufende Infrastrukturkosten bzw. Erwerb technischer Ausstattung
  • Benefizveranstaltungen und Charity Galas
  • Events im Sport- und Unterhaltungsbereich
  • kommerzielle Produktionen, Veranstaltungen und Sponsoringaktivitäten